Grundversorgung
Gesetzliche Grundlage
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Bis zum 31. Dezember 2006 war Grundversorger das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG durchgeführt hat
Grundversorger
Entsprechend den oben genannten Vorgaben ist die Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH der Grundversorger für Strom für die Gemeinde Leinefelde-Worbis bzgl. der Ortsteile Birkungen, Breitenholz und Leinefelde, deren Stromnetz durch die TEN Thüringer Energienetze GmbH betrieben wird.
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