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Grund- und Ersatzversorgung

Preisblatt zur Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01.03.2012)

Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung gelten für Haushaltskunden im Sinne des EnWG, d.h. für Gewerbekunden bis 10.000 kWh/Jahr und für Privatkunden.

In den nachfolgend genannten Preisen sind neben dem reinen Stromentgelt auch die gültigen Netznutzungsentgelte, die auf die Lieferung entfallende Konzessionsabgabe sowie die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und aus dem § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) jeweils folgenden Umlagen enthalten. Die genannten Preise beinhalten die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG). Die Nettopreise beinhalten die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung. In den Bruttopreisen ist außerdem die derzeit gültige Umsatzsteuer von 19 % enthalten. Rundungsdifferenzen können auftreten.

 Ohne Schwachlastregelung mit Schwachlastregelung
Netto Brutto
(incl. 19% MwSt)
NettoBrutto
(incl. 19% MwSt)
   
1. Haushaltsbedarf
Verbrauchspreis Hochtarif (HT)21,06 Ct/kWh 25,06 Ct/kWh 23,83 Ct/kWh 28,36 Ct/kWh
Niedertarif (NT)15,33 Ct/kWh 18,24 Ct/kWh
Grundpreis 83,28 €/Jahr 99,10 €/Jahr114,84 €/Jahr 136,66 €/Jahr
 
2. Allgemeinbedarf
VerbrauchspreisHochtarif (HT) 21,76 Ct/kWh 25,90 Ct/kWh 25,03 Ct/kWh 29,79 Ct/kWh
Niedertarif (NT) 15,03 Ct/kWh17,89 Ct/kWh
Grundpreis83,28 €/Jahr99,10 €/Jahr114,84 €/Jahr136,66 €/Jahr

 
3. Einspeiseranlagen

Verbrauchspreis

Hochtarif (HT)20,98 Ct/kWh24,97 Ct/kWh22,36 Ct/kWh26,61 Ct/kWh
Niedertarif (NT)11,93 Ct/kWh14,20 Ct/kWh
Grundpreis59,04 €/Jahr70,26 €/Jahr

 59,04 €/Jahr

 70,26   €/Jahr


4. Durchschnittspreisbegrenzung - alle Bedarfsarten
Höchstpreis Hochtarif (HT)47,46 Ct/kWh56,48 Ct/kWh 47,46 Ct/kWh56,48 Ct/kWh
Mess- und Verrechnungspreis 21,48 €/Jahr 25,56 €/Jahr 46,26 €/Jahr 55,12 €/Jahr
 
5. sonstige Verrechnungspreise
Stromwandlersatz 69,60 €/Jahr82,82 €/Jahr 69,60 €/Jahr 82,82 €/Jahr

Schwachlastregelung

Die Schwachlastzeit umfasst kalendertäglich die 8 Stunden in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr.

Konzessionsabgaben

Die Konzessionsabgabe für die Gemeinden entsprechend der Konzessionsabgaben-verordnung ist im Verbrauchspreis berücksichtigt.
Die Konzessionsabgabe beträgt für Gemeinden mit bis zu

nettobrutto
25 000 Einwohnern1,32 ct/kWh1,57 ct/kWh


Die Konzessionsabgabe beträgt für Schwachlaststrom in allen Gemeinden 0,61 ct/kWh (0,73 ct/kWh inkl. 19% Umsatzsteuer). Vereinbarungen mit Gemeinden, daß keine oder niedrigere Konzessionsabgabe zu zahlen ist, genießen Vorrang.
Die Preise sind dann entsprechend herabzusetzen.

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