Namensänderung
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Eine Änderung des Kundennamens ist nur für natürliche Personen im Falle des Todes des Ehepartners oder bei Eheschließung möglich. In allen anderen Fällen (z. B. Tod der Eltern, Trennung Ehepartner/Lebensgemeinschaften, bei gewerblich genutzten Zählern) ist eine An- und Abmeldung zwingend erforderlich. Nutzen Sie dazu bitte unsere Formulare zur An- und Abmeldung.
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