Namensänderung

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Eine Änderung des Kundennamens ist nur für natürliche Personen im Falle des Todes des Ehepartners oder bei Eheschließung möglich. In allen anderen Fällen (z. B. Tod der Eltern, Trennung Ehepartner/Lebensgemeinschaften, bei gewerblich genutzten Zählern) ist eine An- und Abmeldung zwingend erforderlich. Nutzen Sie dazu bitte unsere Formulare zur An- und Abmeldung.

1) Daten und Grund der Namensänderung
2) Kundennummer und Vertragskonto (Bitte stets angeben!)
3) Verbrauchsstelle, Zählernummer (Eigentumsnr.), Zählerstand (mit Vornullen, ohne Nachkommastellen)
4) Rechnungsanschrift

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