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Vertragsanpassung für Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden

VERTRAGSANPASSUNG FÜR VERTRÄGE ÜBER DIE BELIEFERUNG VON HAUSHALTSKUNDEN IM SINNE DES § 3 NR. 22 ENWG UND NICHTHAUSHALTSKUNDEN MIT ELEKTRIZITÄT, DIE BIS ZUM 12. JULI 2005 IM RAHMEN DER BIS DAHIN BESTANDENEN ALLGEMEINEN VERSORGUNGSPFLICHT GESCHLOSSEN WURDE

Hiermit gibt die Stadtwerke Leinefelde GmbH bekannt, dass die Verträge über die Versorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden mit Elektrizität, die als Tarifkundenverträge im Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) mit Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden abgeschlossen wurden, an die neue Rechtslage angepasst werden. Zu dieser Anpassung der Verträge sind wir von Gesetzes wegen verpflichtet, weil die bislang den Verträgen zugrunde liegende AVBEltV außer Kraft getreten ist. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 05.05.2007 die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz, Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV vom 26. Oktober 2006 (Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 2391ff.) sowie die hierzu gültigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Leinefelde GmbH.

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