Formulare
ACHTUNG NEU: 24h Lieferantenwechsel
Ab dem 6. Juni 2025 ist es erforderlich, Ihren Stromanbieter vor dem Umzug zu informieren. Früher war es möglich, den Stromversorger bis zu sechs Wochen nach dem Umzug zu benachrichtigen – das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Laut Bundesnetzagentur muss der Wechselprozess rechtzeitig vor dem Umzug beginnen, da sonst der Stromanschluss weiterhin auf Sie registriert bleibt. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, kann der Stromverbrauch der neuen Mietpartei weiterhin über Ihr Kundenkonto abgerechnet werden, was für beide Seiten unnötigen Ärger verursacht. Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben dabei unberührt.
Unser Tipp: Melden Sie uns Ihren Umzug, sobald Sie davon wissen, aber mindestens 14 Tage vorher. Übrigens: Bei einem Umzug zieht die SWL sehr gerne einfach mit.
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Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Eine Änderung des Kundennamens ist nur für natürliche Personen im Falle des Todes des Ehepartners oder bei Eheschließung möglich. In allen anderen Fällen (z. B. Tod der Eltern, Trennung Ehepartner/Lebensgemeinschaften, bei gewerblich genutzten Zählern) ist eine An- und Abmeldung zwingend erforderlich. Nutzen Sie dazu bitte unsere Formulare zur An- und Abmeldung.