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Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger in Niederspannung erfolgt nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn Sie Energie beziehen und der von Ihnen gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung (rechtzeitig) aufzunehmen bzw. fortzuführen.

 

Gründe für die Belieferung in der Ersatzversorgung können beispielsweise sein:

  • Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber
  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Kündigung des bisherigen Lieferanten oder des Kunden selbst und fortgesetzter Bezug von Strom, ohne dass dies auf Basis eines neuen Liefervertrages erfolgt
  • Versorgungslücke zwischen zwei Lieferverhältnissen

Ersatzversorgung AUF EINEN BLICK

  • gilt nur im Fall von § 38 EnWG
  • tägliche Kündigungsmöglichkeit
  • maximal 3 Monate Laufzeit
  • nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH

Preisblatt

Preisblatt Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung

Preisblatt Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung

 

 

Nach Ablauf der 3 Monate müssen Nicht-Haushaltskunden mit einer Unterbrechung der Versorgung durch den Netzbetreiber rechnen, wenn bis dahin kein Lieferant die Versorgung auf vertraglicher Basis übernommen hat.

Die Beendigung der Ersatzversorgung ist jederzeit möglich. Haushaltskunden, die aufgrund der Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch Netzbetreiber in der Ersatzversorgung beliefert werden, können frühestens nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Beginn der Ersatzversorgung in die Grundversorgung wechseln; der Abschluss eines Produktvertrages ist jederzeit möglich.

Ergänzende Downloads

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