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Möglichkeiten der Verhinderung einer Versorgungsunterbrechung

Die Unterbrechung der Versorgung mit Strom kann für Sie mit erheblichen Einschränkungen verbunden sein. Nicht nur eine Vielzahl Ihrer Geräte im Haushalt könnten nicht mehr genutzt werden, auch die Versorgung mit Wärme und Warmwasser wäre in vielen Fällen nicht mehr sichergestellt. Deshalb gilt es für Sie, die Ihnen drohende Versorgungsunterbrechung zu verhindern.
In beigefügter Info haben wir einige Beispiele für Sie zusammengestellt, welche Möglichkeiten Sie haben, eine Versorgungsunterbrechung zu vermeiden.

WIE VERMEIDE ICH EINE VERSORGUNGSUNTERBRECHUNG MIT EINER ABWENDUNGSVEREINBARUNG?

Wir bieten wir unseren Kunden (innerhalb der Grundversorgung) eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung. Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung können Sie aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Mit der Vorauszahlungsvereinbarung können Sie gleichzeitig die Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis sicherstellen. Bei einer klassischen Vorauszahlung nach § 14 Abs. 1 StromGVV, wie sie in der Abwendungsvereinbarung der SWL enthalten ist, wird der monatliche Abschlag nicht zum Ende des Verbrauchsmonats, sondern bereits zu dessen Beginn fällig. Damit wird das Auflaufen weiterer offener Forderungen für die Zukunft vermieden.

Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.

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