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Häufige Fragen

MEIN STROMVERBRAUCH IST ZU HOCH! WAS KANN ICH TUN?

Es ist generell schwierig zu sagen, wie hoch der Energieverbrauch im Haushalt sein darf. Dieser ist unter anderem abhängig von den Verbrauchsgewohnheiten und den genutzten Geräten. Prinzipiell würden wir aber folgende erste Schritte vorschlagen:

  • Prüfung ob der Verbrauch nur in diesem Jahr zu hoch ist, oder stetig steigt.
  • Prüfung der Zählerstände, um auszuschließen, dass ein Ablesefehler vorliegt.
  • Prüfung ob der Zähler tatsächlich stehen bleibt, wenn alle Geräte vom Netz genommen werden.
  • Stromverbrauchsmessung einzelner Geräte über ein Strommessgerät.

 

KANN DIE HÖHE DES ZU ZAHLENDEN ABSCHLAGES GEÄNDERT WERDEN?

Eine Änderung des Abschlages ist grundsätzlich jederzeit möglich. Trotzdem sollte man dies nicht willkürlich tun, um hohe Nachzahlungen oder auch hohe Gutschriften mit der Verbrauchsabrechnung zu vermeiden. Die Verbrauchsabrechnung sollte ungefähr die Höhe eines Abschlagsbetrages betragen. Aber bei z. B. Verbrauchs- oder Preisänderungen kann eine Abschlagsänderung durchaus sinnvoll sein. Unsere Servicemitarbeiterinnen beraten Sie hierbei gern.

 

STROMAUSFALL - WAS JETZT?

Dank leistungsfähiger Technik, bestens qualifiziertem Personal und umfassender Vorsorge- und Kontrollmaßnahmen kommt ein Stromausfall bei uns sehr selten vor. Im seltenen Fall der Fälle überprüfen Sie bitte bei einem Stromausfall immer zuerst Ihre Sicherungen. Vielleicht hat ein defektes Gerät in Ihrem Haushalt einen Kurzschluss verursacht.

Wenn das nicht der Fall ist, vergewissern Sie sich bitte, ob nur bei Ihnen oder auch in der Nachbarschaft der Strom ausgefallen ist. Sollte es nur bei Ihnen sein, rufen Sie am besten einen qualifizierten Elektroinstallateur an. Sollte der Service-Partner keinen Fehler feststellen können, benachrichtigen Sie bitte die Störungshotline. Wenn hingegen auch in der Nachbarschaft kein Strom mehr fließt, kontaktieren Sie unsere Störungsstelle bitte direkt. Ein Tipp: Notieren Sie sich die Telefonnummer unserer Störungsstelle auf Papier oder in Ihrem Handy, um sie im unwahrscheinlichen Fall eines Stromausfalls zur Hand zu haben.

 

WERDE ICH VON IHNEN INFORMIERT, FALLS SICH DIE PREISE ÄNDERN?

Selbstverständlich werden Sie über Preisänderungen informiert. Die neuen Preise werden jedem Kunden durch ein persönliches Informationsschreiben bekannt gegeben sowie in der Tagespresse und im Internet veröffentlicht.

 

WAS VERSTEHT MAN UNTER KWKG UND EEG?

Hierbei handelt es sich um das Erneuerbar Energien Gesetz (EEG) und das Gesetz zur Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG). Ziel dieser Gesetze ist es, diese umweltfreundliche Herstellung von Elektroenergie zu fördern, um die Umwelt zu entlasten. Unter EEG versteht man dabei die Erzeugung von Elektroenergie durch erneuerbare Quellen - z.B. Sonne, Wind, Wasserkraft. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung nutzt man die in Heizhäusern bei der Fernwärmeversorgung entstehenden Nebenenergien, um daraus Strom zu gewinnen. Aus dem Kyoto-Protokoll hat man u.a. das Ziel abgeleitet, in der EU im Jahr 2012 18 % der Elektroenergie aus KWK zu erzeugen. Das Prinzip der Förderung ist folgendes: Die Hersteller dieser Energien stellen bundesweit die geplanten - und später die tatsächlich erzeugten - Mengen zusammen. Daraus kann der Gesamtbetrag, welcher für die Förderung benötigt wird, errechnet werden. Dieser Gesamtbetrag wird auf die in Deutschland verbrauchten Strommengen umgerechnet, so dass alle Stromkunden mit einem Anteil Cent/ Kilowattstunde den erforderlichen Förderbetrag zusammentragen.

 

WIE ZUVERLÄSSIG SIND EIGENTLICH DIE ZÄHLER?

Grundsätzlich sind alle Zähler geeichte Präzisionsgeräte, die über Jahre und Jahrzehnte hinweg sehr genau die konkreten Verbrauchswerte erfassen. Ob und wie häufig ein Zähler gewechselt wird, hängt neben der Eichfrist von der Verbrauchsart und der mechanischen Belastung ab, der ein Zähler unterworfen ist.

 

WAS IST BEI EINEM UMZUG ZU BEACHTEN?

Es ist unbedingt wichtig, dass Sie bei den Stadtwerken Leinefelde-Worbis Ihren Energiebezug kündigen. Eine Vertragskündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Sie können hierfür unser Onlineformular verwenden, uns eine E-Mail oder einen Brief zusenden oder bei einem Besuch vor Ort die entsprechenden Formulare ausfüllen. Wichtig ist in jedem Fall, dass wir folgende Informationen erhalten:

  • Auszugsdatum
  • Zählernummer und abgelesener Zählerstand mit Ablesedatum. Sinnvoll ist hierbei, den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe in Anwesenheit eines Vertreters des Vermieters abzulesen, dann ist der Zählerstand gleichzeitig im Übergabeprotokoll vermerkt und akzeptiert.
  • Angabe der Anschrift, an welche die Schlussabrechnung geschickt werden soll.

 

WARUM SIND PREISÄNDERUNGEN NOTWENDIG?

Die Ölpreisbindung ist grundlegender Vertragsbestandteil der langfristigen Lieferverträge zwischen den ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren sowie Gasversorgungsunternehmen. Abgeschlossene Verträge sind rechtlich bindend, also einzuhalten. Die für uns relevanten Ölnotierungen fließen als Mittelwert von sechs Monatswerten in unsere Einkaufsformel ein. Deshalb verläuft die Preisentwicklung moderater als beim Öl, seit Frühjahr 2004 jedoch auf stetig höherem Level. Unsere Industriekunden kennen das, denn wir geben diese Preisanpassung gemäß Vertrag zeitgleich an sie weiter. Für die Vielzahl unserer Kleinverbrauchskunden sind wir bestrebt, die Preise längerfristig konstant zu halten. Über lange Zeit ist uns das durch den Ausgleich der Schwankungen gelungen.

 

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